Garantie bedingungen
Die Bedingung der Garantie ist die Teilnahme an den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen. Das Endergebnis der zahnmedizinischen Behandlungen wird auch vom Gesundheitszustand und von Hygienegewohnheiten des Patienten beeinflusst, für die der Arzt keine Gewähr leisten kann. Die entzündlichen Erkrankungen der Pulpa, des Zahnbettes, des Zahnfleisches gehören nicht zum Garantieumfang. Bei der Garantie geht es in erster Linie um die Qualität des übergebenen Zahnersatzes.
Die Garantie ist gültig, wenn der Patient–
- An der jährlichen Vorsorgeuntersuchung teilnimmt
- Die durch den Zahnarzt empfohlenen Mundhygienevorschriften, die spezielle Reinigung des Zahnersatzes einhält
- Der Fehler des übergebenen Zahnersatzes (Krone, Inlay, Brücke, Gebiss, usw.) während der zahntechnischen Arbeitsphase zustande gekommen ist.
Die Garantie ist in folgenden Fällen nicht gültig, wenn der Patient–
- An der jährlichen Vorsorgeuntersuchung nicht erscheint
- Die durch den Arzt empfohlenen Mundhygienevorschriften nicht einhält
- Den Zahnersatz nicht bestimmungsgemäß anwendet (ihn fallen lässt, anschlägt, sich anschlägt usw.),
- Auf einen Knochen, einen Kern, ein hartes Objekt beißt, mit einer reißenden Bewegung die Porzellanschale, die Krone anspannt, ansprengt
- Allzu kalte / allzu warme Speisen verzehrt
- Die durch den Zahnarzt empfohlene Relaxierungsschiene für die Nacht nicht anfertigen lässt, beziehungsweise nicht trägt, infolge dessen durch den Druck des Gebisses die Porzellanfacette abspringen kann, an der Porzellanschale ein Riss entstehen kann.
Die Budapest Dental Kft. leistet ausschließlich für durch die Zahnärzte der Budapest Dental Kft. durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen, und auf den durch diese übergebenen Zahnersatz Gewähr. Die Garantie gilt nur für die Korrektur, eventuelle Neuanfertigung des übergebenen Zahnersatzes, der zahnmedizinischen Arbeit. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Reise, die Unterkunft, den Aufenthalt, beziehungsweise auf anderweitig auftauchende Kosten (z.B. durch Fehlen am Arbeitsplatz).
| ZAHNERSATZ, BEHANDLUNGEN | GARANTIEZEITRAUM |
|---|---|
| Metallkeramik, Goldkeramik Zahnersatzen, Zirkon Keramik Kronen, Brücken | 3 Jahre |
| Komplette Keramik Zahnersätze:, Presskeramik Porzellanschale, Porzellan Krone, Porzellan inlay, onlay | 2 Jahre |
| BelleGlass®, Gradia® poliglass (modifizierte Keramik) Zahnersatzarten: Inlay, Onlay, Brücke, Krone ohne Schleifen, Krone | 2 Jahre |
| Lichthärtende ästhetische Plomben | 2 Jahre |
| Wurzelbehandlung (hoher persönlicher Risikofaktor!) | 1/2 Jahr |
| Es ist notwendig die fertiggestellte Zahnplombe in 6 Monaten mit Röntgenaufnahme zu kontrollieren! Für die Erscheinung an den halbjärigen Kontrollen trägt der Patient die Verantwortung! Eine Zahnplombe kann nur dann als erfolgreich betrachtet werden, wenn 4 Jahre nach der Zahnplombe-Anfertigung keine Veränderungen an der Zahnwurzelspitze hervortreten. Bei der Wurzelbehandlung wegen des hohen Risikofaktors kann nur eine 6 monatige Garantie übernommen werden, welche aufgrund der ersten Röntgenkontrolle notwendig scheint und bezieht sich nur auf die Wurzelplombe. Diese Garantie beinhaltet die Entfernung der ersten Wurzelplombe und die Anfertigung der neuen Plombe. Würden infolge des Plombenaustausches Behandlungen mit Medikamenten, mit Laser oder sonstige antimikrobialische Mittel erforderlich sein, so werden diese durch die Garantie nicht gewährleistet. | |
| Wichtig! Gemäß der Berufsvorschriften darf die Wurzelbehandlung und Wurzelplombierung durch vorhandene Kronen, Plomben oder durch sonstige Zahnersätze nicht durchgeführt werden. Wenn aber der Patient darauf besteht seine Wurzelbehandlung und Wurzelplombierung ohne Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes, durch den Zahnersatz durchgeführt werden soll, so wird die angegebene Garantie für diese Behandlung nicht gelten! | |
| Implantate: Denti® ungarische Implantate, Replace® schwedische Implantate, 3M MDI® mini Implantate | 5 Jahre |
| Herausnehmbare Zahnersatzen: Kompletter Kunststoff-Zahnersatz (Prothese), partieller Kunststoff-Zahnersatz, Zahnersatz mit Metallplatte mit Spange verankert, Zahnersatz mit Metallplatte mit verdeckter Spange verankert, ausnehmbarer Zahnersatz angefertigt für Mini-Implantat, sonstige, ausnehmbare Zahnersätze, nicht als Provisorium angefertigt. | 2 Jahre |
| Garantie der herausnehmbaren Zahnersatzarten: Die Garantie gilt für den herausnehmbaren Teil in dem Falle, wenn der Patient zur Feststellung der Unterfütterung jährlich zur Kontrolle erscheint und den Zahnersatz bei Bedarf unterfüttern lässt. | |
| Zahnschmuck | 1/2 Jahr |
| Schienung mit Construct® Faser | 1/2 Jahr |





